Unfallversicherung auf der ganzen Welt — rund um die Uhr
Unfallversicherung
Unsere Unfallversicherung schließt die Lücke, die die gesetzlichen Versicherungen nicht decken — zum Beispiel bei einem Unfall während einer sportlichen Aktivität, einer Freizeitaktivität, auf einer Reise oder zu Hause. Darüber hinaus deckt die Versicherung die Kosten für kosmetische Eingriffe, Prothetik, Rettungskosten und psychologische Leistungen, die durch einen Unfall verursacht wurden.
- Unfallversicherung rund um die Uhr und auf der ganzen Welt
- Langfristiger Schutz auch bei bleibender Beeinträchtigung nach einem Unfall
- Bis zu 750.000 Euro pauschal und mit der Möglichkeit einer lebenslangen Rente
Versicherung rund um die Uhr
Rund um die Uhr
Unfallversicherung überall auf der Welt
Langfristiger Schutz
Dauerhafter Schutz
Bei bleibender körperlicher Beeinträchtigung
750.000€
Hoher Pauschalbetrag
Einmalige Zahlung bis zu 750.000€
12.000 €/ pro Jahr
Lebenslange Rente
Rentenoptionen bis zu 12.000€ pro Jahr
Drei wichtige Aspekte unserer Unfallversicherung
Pauschalbetrag
Bis zu 750.000€ werden bei 100% Invalidität ausgezahlt, um die finanzielle Sicherheit von Ihnen und Ihrer Familie in schwierigen Situationen zu gewährleisten.
- Bis zu 750.000€ bei 100% Invalidität
- Proportionale Vergütung bei reduzierter Wertminderung
- Sofortige Auszahlung
- Keine Steuerpflicht
Lebenslange Unfallrente
Die Wahl einer garantierten, festen monatlichen Unfallrente, die nach einem schweren Unfall ein stabiles Einkommen und finanzielle Sicherheit bietet.
- Lebenslange Zahlungen, unabhängig von anderen Versicherungen
- Kann jederzeit zum Vertrag hinzugefügt werden
- Kosten für die Anpassung der Wohnung
Ressourcen für Familien
Ehepartner und Kinder sind in den ersten 12 Monaten garantiert kostenlos — kann mit Kindergeld verlängert werden. Die ganze Familie ist geschützt.
- Ehepartner 12 Monate kostenlos versichert
- Kinder sind für 12 Monate garantiert kostenlos
- Möglichkeit der Verlängerung
- Der gleiche Schutz für die ganze Familie
Gefragt und beantwortet
Wo und wann bin ich gesetzlich unfallversichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur für Unfälle am Arbeitsplatz, an Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen. Ein direkter Weg von und nach Hause ist ebenfalls enthalten. Unter keinen anderen Umständen sind Sie gesetzlich unfallversichert — Sie haben daher keinen Anspruch auf Entschädigung. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit. Ob zu Hause, bei einer sportlichen Aktivität oder bei alltäglichen Aktivitäten: Solange die Krankenkasse keine Zusatzversicherung anbietet, übernimmt ausschließlich die Unfallversicherung die Kosten.
In welcher Höhe und für wie lange erhalte ich eine vereinbarte Unfallrente?
Neben der pauschalen Auszahlung der Leistungen im Falle eines Unfalls wird bei einer lebenslangen Unfallrente zwischen zwei Stufen der Entschädigung unterschieden. In der Regel haben Sie ab einem Behinderungsgrad von 50% (Invaliditätsgrad) oder mehr lebenslang Anspruch auf eine Unfallrente in Höhe von 500 Euro. Liegt der Wert der Wertminderung über 90 Prozent, verdoppeln sich die monatlichen Leistungen der Unfallrente auf 1.000 Euro.
Wirkt sich die gesetzliche Unfallversicherung auf die Entschädigung aus der Unfallversicherung aus?
Neben der pauschalen Auszahlung der Leistungen im Falle eines Unfalls wird bei einer lebenslangen Unfallrente zwischen zwei Stufen der Entschädigung unterschieden. In der Regel haben Sie ab einem Behinderungsgrad von 50% (Invaliditätsgrad) oder mehr lebenslang Anspruch auf eine Unfallrente in Höhe von 500 Euro. Liegt der Wert der Wertminderung über 90 Prozent, verdoppeln sich die monatlichen Leistungen der Unfallrente auf 1.000 Euro.
Wer ist unfallversichert?
Grundsätzlich gibt es immer die im Vertrag angegebene versicherte Person. Darüber hinaus passt sich die Unfallversicherung automatisch an sich ändernde Umstände an. Wenn Sie heiraten, ist Ihr Ehepartner nach der Auflösung der Ehe für 12 Monate ohne zusätzliche Kosten versichert. Ebenso ist ein neugeborenes Kind von Geburt an 12 Monate versichert, ebenso ein Adoptivkind bis zum Alter von 14 Jahren ab Adoption (siehe Bedingungen der Familienrentenversicherung).
Lohnt sich eine Unfallversicherung für Kinder?
Eine Unfallversicherung ist für Kinder und Jugendliche fast unverzichtbar. Kinder, Jugendliche und Menschen, die Sport treiben, sind stets vor den Folgen schwerer Unfälle — zum Beispiel bei einer sportlichen Aktivität oder dem Sturz von Spielgeräten — geschützt, die weitreichende gesundheitliche Folgen haben können. Dies ist für Familienmitglieder emotional und finanziell belastend. Wenn die Krankenversicherung keinen Schutz mehr bietet, übernimmt nur die Unfallversicherung die Kosten. Die Kinderunfallversicherung ist eine „Lebensversicherung“ für Kinder, da sie zunächst finanzielle Unterstützung und nach Eintritt des Schweregrads eine lebenslange Rente garantiert.
Was bedeutet Fortschritt in der Unfallversicherung?
Progression ist eine Leistungssteigerung der Unfallversicherung. Kommt es aufgrund eines Unfalls zu einer dauerhaften Beeinträchtigung und haben Sie sich für eine Verlängerung Ihres Vertrags entschieden, erhöht sich die Entschädigung um jeden Prozentpunkt von einer Senkung um 25 Prozent. Bei dem Fortschritt handelt es sich um die Leistungssteigerung der Unfallversicherung. Das heißt, je schwerwiegender die Folgen des Unfalls sind, desto höher ist die Multiplikation der vereinbarten Versicherungssumme.
Wie hoch sind die Invaliditätsleistungen?
Bei bleibender gesundheitlicher Beeinträchtigung nach einem Unfall bestimmen zwei Faktoren die Höhe der Versicherungsleistung: die vereinbarte Versicherungssumme und der spezifische Grad der Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad). Wir empfehlen, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren. Bitte nutzen Sie unsere Erfahrung und kontaktieren Sie unsere Berater.
Was bedeutet Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung?
Der Grad der Behinderung bezieht sich auf den Grad, in dem eine Person nach einem schweren Unfall dauerhaft geistig oder körperlich beeinträchtigt ist. Der entsprechende Grad der Behinderung kann anhand des sogenannten Extremitäten-Scores bestimmt werden. Verliert jemand beispielsweise durch einen Unfall einen Arm, entspricht das laut der Maßnahme der Unfallversicherung einer 80-prozentigen Invalidität.
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